Rentenversicherung und Altersvorsorge

Rentenversicherung und Altersvorsorge

Wer sich selbstständig macht kommt früher oder später nicht um das Thema Altersvorsorge herum. Als junger Mensch glaubt man oft, dass man keine Rentenversicherung braucht, da das Rentenalter oft in weiter Ferne zu sein scheint.

Doch spätestens wenn man eine Familie gegründet hat, sollte man sich darüber Gedanken machen.

Wer muss sich versichern?

Der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
  • Künstler und Publizisten
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
  • bestimmte weitere Selbstständige.

Scheinselbstständig?

Du musst dich pflichtversichern, wenn du während deiner Selbstständigkeit hauptsächlich nur für einen Auftraggeber beschäftigt bist und keine Mitarbeiter hast.

Pflichtversichern was tun?

Als erstes musst du die Meldepflichten beachten. Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit solltest du dich bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

Was sind die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung?

Mit dem erreichen des 16. Lebensjahr kannst du dich unter diesen Umständen freiwillig versichern:

  • Wohnhaft in Deutschland
  • Als Deutscher im Ausland lebend.
  • eine vorgezogene Altersrente erhältst,

dann kannst du bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, freiwillige Beiträge zahlen

Freie Wahl bei der Beitragshöhe

Möchtest du in diesem Jahr freiwillige Beiträge zahlen, ergeben sich aus dem Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent

  • als Mindestbeitrag monatlich 83,70 Euro,
  • als Höchstbeitrag monatlich 1.246,20 Euro.

Fristgerechte Zahlung

Freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können bis zum 31. März des Folgejahres bezahlt werden, für das Jahr 2019 bis zum 31. März 2020.

Als Selbstständiger muss ein Jahreseinkommen von mindestens 5400 Euro gegeben sein.

Vorsorgetipps für pflichtversicherte Selbstständige

Riester- Rente:

Wird staatlich gefördert mit 175 Euro pro Jahr du solltest 60 Euro im Jahr beitragen. Über den Sonderausgabenabzug profitierst du ausserdem auch steuerlich. Sie ist sehr flexibel und passt sich optimal den familiären Gegebenheiten an. Sobald Kinder da sind, erhält man weitere Zulagen. Bis zum 25. Lebensjahr kann man den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro im ersten Sparjahr erhalten.

Private Rentenversicherungen

Auf dem freien Markt gibt es fast eine unüberschaubare Anzahl an Angeboten. Sie sollte sich an die entsprechende Situation in der Selbstständigkeit anpassen, somit also flexibel sein.

Am Anfang kann es sinnvoll sein, ein höheres Risiko für eine besseren Verzinsung einzugehen, späte sollte man verstärkt in sichere Anlagen investieren und Risiken vermeiden.

Zahlreiche Banken und Versicherungsgesellschaften bieten diese Variante an. Allerdings erscheinen sie wegen der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank als unattraktiv. Die gewährten Zinsen liegen oft unter der aktuellen Inflationsrate von rund zwei Prozent.

Im Gegensatz zur Basis-Rente sind diese Verträge aber viel flexibler. Die Monatsbeiträge lassen sich bei vielen Anbietern anpassen, auch Ruhephasen sind möglich. Außerdem können Versicherte entscheiden, ob sie den Endbetrag in einer Summe ausgezahlt bekommen möchten.

Daneben bieten private Rentenversicherungen steuerliche Vorteile: Rentenzahlungen sind nur in der Höhe ihres Ertragsanteils bei Rentenbeginn steuerpflichtig. Der Steuersatz bemisst sich nach dem Alter des Ruheständlers zum Zeitpunkt seines Renteneintritts. Das Einkommensteuergesetz definiert in § 22 die Steuersätze.

Mit einer Immobilie die Rente erhöhen

Eine Immobilie lässt sich in vieler Hinsicht als Altersvorsorge nutzen:

Eigene Immobilie:

Mit der eigenen Immobilie spart man viel Miete, dafür sollte diese bis zum Rentenalter abbezahlt sein.

Immobilie vermieten:

Eine gute Einnahmequelle allerdings müssen die eingenommenen Mieten versteuert werden.

Immobilie verkaufen:

Eine gute Möglichkeit um Geld zu erhalten. Eine steuerfreie Wertsteigerung gibt es nur nach zehnjährigem Besitz.

Immobilienrente:

Eine Immobilienrente ist eine Art Zusatzrente, die Eigenheimbesitzer im Rentenalter ab 65 Jahren erhalten können, indem sie eine Hypothek auf ihre schuldenfreie Immobilie aufnehmen.

Mit Hilfe einer Immobilienrente können Hausbesitzer im Rentenalter ihre finanzielle Situation aufbessern. Oder auch größere Ausgaben wie Renovierungen, sowie große Anschaffungen finanzieren.

Altersvorsorge für risikobereite Anleger

Ein Rentenfonds ist ein Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Anleihen investiert. Ihren Wertzuwachs erwirtschaften diese Fonds durch die Zinszahlungen, sowie den Handel mit den gehaltenen Wertpapieren.

Ein Nachteil von Fonds besteht darin, dass sie relativ hohe Kosten verursachen.

Sparen mit ETFs

ETFs (Exchange Traded Funds) 

Ein börsengehandelter Fonds ist ein Investmentfonds, der an einer Börse gehandelt wird. Er wird normalerweise nicht über die emittierende Investmentgesellschaft, sondern über die Börse am Sekundärmarkt erworben und veräußert. Die meisten börsengehandelten Fonds sind passiv verwaltete Indexfonds.

Sie verursachen nur geringe Kosten, denn statt Einzelwerte auszuwählen und diese zu gewichten, bilden ETFs die Entwicklung eines Marktes oder Teilmarktes ab. Anleger investieren somit günstig und streuen gleichzeitig breit.

Rürup-Rente

Sie wurde 2005 für Selbstständige entwickelt und ist auch als Basisrente bekannt. Der Vorteil der Rürup-Rente sind die enormen Steuerersparnisse, von denen Versicherte profitieren.

Aktuell dürfen bei der Rürup-Rente 88 Prozent der eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Die Höchstgrenze, bis zu der das Finanzamt Beiträge berücksichtigt, ist mit über 20.000 Euro zehn Mal so hoch wie bei anderen privaten Altersvorsorge Formen. Die Steuerentlastung ist somit enorm, wenn Versicherte den Rahmen voll ausschöpfen.

Es gibt sie in verschiedenen Varianten, etwa mit vergleichsweise hohen Garantien oder fondsbasiert mit höheren Renditechancen. Um die optimale Form der staatlich geförderten Altersvorsorge für die eigenen Lebensumstände zu finden, ist es daher sinnvoll, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Eine Rürup-Police hat aber auch Nachteile. Es handelt es sich um ein starres Vorsorgeinstrument. Verträge lassen sich nicht übertragen, beleihen, veräußern oder vererben. Auch eine Kündigung untersagt der Gesetzgeber. Inhaber können ihre Verträge lediglich ohne weitere Beitragszahlung ruhen lassen. Ein weiterer Nachteil: Auszahlungen aus der Rürup-Rente sind voll zu versteuern.

Noch genaueres kannst du auf Finanzen.de nachlesen.

Versicherungspflicht ab 2020?

Die Versicherungspflicht wird schon seit 2012 angestrebt. Da sich immer noch zu wenig Selbstständige um ihre Altersvorsorge kümmern, soll nun wohl bald die Pflicht kommen.

Es müssten alle Selbständige eine Altersvorsorge haben die insolvenz- und pfändungssicher ist und oberhalb des Grundsicherungsniveaus sein. Das liegt derzeit bei 800 Euro im Monat. Wer noch keine private Vorsorge hätte müsste bei einem Einkommen von mehr als 400 Euro im Monat in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Bisher sind die Verhandlungen und Gesetzesentwürfe noch nicht festgelegt.

Wie sieht es bei dir aus? Hast du dich schon abgesichert?

In meinem Blogartikel zur Krank- und Pflegeversicherung kannst du nach lesen, was da zu beachten ist.

Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Auch in der Selbstständigkeit sollte auf verschiedene Ver- und Absicherung geachtet werden. Heute ein paar Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Als Selbstständiger gibt es zwei Möglichkeiten, entweder in der gesetzlichen bleiben oder in die private wechseln. Der Wechsel sollte allerdings gut durchdacht sein, da nicht ohne weiteres wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden kann. Ab einem Alter von 55 Jahren ist dies quasi unmöglich.

Eine Mögliche Option wäre zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung.

Für alle die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, gilt der einheitliche ermäßigte Beitrag von 14 Prozent, ohne Anspruch auf Krankengeld.

Das bieten Krankenkassen

Krankenkassen bieten um eine Fortzahlung im Krankheitsfall zu gewährleisten zwei Möglichkeiten:

Krankengeld Wahltarif: Die Krankenkassen müssen einen solchen Tarif anbieten, sie dürfen dafür aber auch einen Prämienzuschlag verlangen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. Gesundheitsprüfungen, wie in der privaten Krankenversicherung sind dabei nicht zulässig.
Allgemeiner Beitragssatz: Der Beitragssatz von 14,6 Prozent (statt des ermäßigten von 14,0 Prozent) deckt den „gesetzlichen“ Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ab.

Für hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt je nach Krankengeldanspruch ein Mindestbeitrag von etwa 148,63 Euro bzw. 155,00 Euro (Stand 2020). Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
Weitere Informationen erhalten Betroffene von ihrer Krankenkasse.

Familienversicherung

Familienversichert kann bleiben, wer nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeitet und maximal 435 € pro Monat verdient. Auch ein anderes Merkmal der Hauptberuflichkeit darf nicht gegeben sein, etwa die Beschäftigung eines mehr als geringfügig Angestellten.

Das gilt sowohl für Studenten als auch für andere familienversicherte Angehörige. Überschreitet ein Student die Verdienstgrenze, kann die Selbstständigkeit trotzdem noch als nebenberuflich gelten und die Möglichkeit der günstigen studentischen Versicherung steht offen.

Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Vorteile der PKVNachteile der PKV
Günstige Beiträge für junge, gesunde VersicherteRückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Vorteile bei der ärztlichen Behandlung, z. B. schnellere TerminvergabeGesundheitsprüfung bei der Aufnahme
Oft umfangreichere LeistungenBei Vorerkrankungen höhere Beiträge oder Verweigerung der Aufnahme
Individuelle Zusatzleistungen wählbarMit dem Alter steigende Beiträge
Einkommen beeinflusst den Beitrag nichtKeine kostenfreie Familienversicherung möglich
Beitrag lässt sich durch Selbstbeteiligung senkenMedizinische Leistungen müssen zunächst selbst bezahlt werden (anschließende Erstattung)
Möglichkeit der Bildung von Altersrückstellungen zur späteren BeitragssenkungIm Alter kein Anspruch auf die günstige Krankenversicherung der Rentner

Ich hoffe ich konnte dir ausreichend Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung geben. Auch bei Altersvorsorge gibt einiges zu beachten, das erfährst du in diesem Beitrag.

Wenn du mehr über die Zusammenarbeit mit einer Virtuellen Assistenz erfahren möchtest, dann kannst du das in diesem Beitrag lesen.